Mindestlohn in der EU im Jahr 2024?
Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, ein transparentes Mindestlohnniveau festzulegen, beispielsweise 601 TP3T des Medianlohns. Brüssel fordert zudem eine regelmäßige Indexierung, um die Einkommen der Bevölkerung trotz steigender Preise zu sichern.
Der gesetzliche Mindestlohn für einen vollen Monat spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Armut. Fünf EU-Länder haben keinen Mindestlohn.

Länder mit und ohne Mindestlohnschwelle.
In einer Reihe europäischer Länder übersteigt der Anteil der Arbeitnehmer, die nur den Mindestlohn erhalten, 101 TP3T.
22 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben einen Mindestlohn eingeführt. In Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden wehrt sich die Politik gegen diese Maßnahme. Zypern führte einen Mindestlohn erst Anfang letzten Jahres ein.
Von den zehn Beitrittskandidaten und potenziellen EU-Mitgliedstaaten haben acht einen nationalen Mindestlohn eingeführt. Montenegro, Moldau, Nordmazedonien, Georgien, Albanien, Serbien, die Türkei und die Ukraine haben einen solchen, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo hingegen nicht.
In den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) – Norwegen, Schweiz und Island – gibt es keinen Mindestlohn.
In fast zwei Dritteln der EU-Länder liegt der Mindestlohn vor Steuern unter 1.000 Euro.
Die Mindestlöhne variieren innerhalb der EU erheblich und reichen derzeit von 477 € in Bulgarien bis 2.571 € pro Monat in Luxemburg.
In Luxemburg, Irland, den Niederlanden und Deutschland liegt der Mindestlohn bei über 2.000 €, in Frankreich bei 1.767 € und in Spanien bei 1.323 €. Es handelt sich dabei um Bruttolöhne; Arbeitnehmer erhalten weniger Nettolohn.

Monatliches Mindestgehalt vor Abzügen.
In 14 der 22 EU-Mitgliedstaaten, die einen nationalen Mindestlohn haben, liegt der Mindestlohn unter 1.000 €.
Bei den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern reicht diese Zahl von 360 € in Nordmazedonien bis 613 € in der Türkei.
Im EU-Land Bulgarien (477 Euro) ist der Mindestlohn niedriger als in der Türkei und in Serbien und Montenegro, die noch Beitrittskandidaten sind.
Hinsichtlich der Kaufkraft gibt es weniger Unterschiede.
Die Schwankungen des Mindestlohns sind deutlich geringer, wenn diese Werte in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt werden. Dies ist ein künstliches Modell, in dem eine KKS-Einheit der Währung theoretisch in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erwerben kann.
Diese künstliche Währungseinheit wird von Eurostat auf der Grundlage der Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern definiert.
Der an den PCA angepasste Mindestlohn liegt derzeit zwischen 542 € in Albanien und 1.883 € in Deutschland.
Neben Deutschland übersteigt dieser Wert auch in Luxemburg, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Irland, Polen, Slowenien und Spanien 1.250 €.

Mindestmonatslohn im SPS.
Tschechien, die Slowakei, Estland, Lettland und Bulgarien haben im SPS die niedrigsten Mindestlöhne unter den EU-Ländern.
In einigen Beitrittskandidatenländern wie der Türkei, Serbien und Montenegro waren die Lohnniveaus höher als in EU-Ländern wie Estland, Lettland und Bulgarien, aber der Wert lag für alle Beitrittskandidaten- und potenziellen Beitrittskandidatenländer, für die Daten verfügbar sind, immer noch unter 1.000 €.
Der Anteil der Arbeitnehmer, die den Mindestlohn verdienen, variiert erheblich. Der Mindestlohn ist in einigen Ländern von entscheidender Bedeutung, da dort mehr Menschen am unteren Ende der Einkommensskala leben als in anderen.
Der Anteil der Arbeitnehmer, die weniger als 105% des Mindestlohns verdienen.
So lag 2018 in fünf EU-Ländern der Anteil der Arbeitnehmer, die einen Lohn von weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns erhielten, bei über 101 %. Dies betrifft Slowenien (15,2 % des nationalen Mindestlohns), Bulgarien (14,1 % des nationalen Mindestlohns), Rumänien (13,3 % des nationalen Mindestlohns), Polen (12,1 % des nationalen Mindestlohns) und Frankreich (11,6 % des nationalen Mindestlohns).
In 10 EU-Ländern, darunter Deutschland (6,61 TP3T), überstieg dieser Anteil ebenfalls 51 TP3T.
Wie lässt sich ein angemessener Mindestlohn bestimmen?
Die Festlegung eines angemessenen Mindestlohns ist nicht einfach. Die EU-Richtlinie besagt: «Die Mitgliedstaaten können international übliche Richtwerte verwenden, wie beispielsweise einen Betrag in Höhe von 601 TP3T des Medianlohns und 501 TP3T des Durchschnittslohns, und/oder auf nationaler Ebene übliche Richtwerte.».





